Leuchtstoffröhren werden für Unternehmen ab August verboten!
Die EU-Verordnung zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen hat bereits im September 2021 den Verkauf von Energiesparlampen in der EU verboten. Der nächste Schritt greift ab August 2023: das Verbot von T5- und T8-Leuchtstoffröhren sowie für die meisten Typen der heute noch erlaubten Halogenlampen. Doch was bedeutet das für Unternehmen und Kommunen?
Was sind T5- und T8-Leuchtstoffröhren und ab wann werden sie verboten?
T5- und T8-Leuchtstoffröhren sind Beleuchtungsmittel, die bereits seit Jahren in der Industrie, im Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und in der öffentlichen Beleuchtung eingesetzt werden. Der technische Unterschied zwischen T5- und T8-Leuchtstoffröhren besteht nur in der Größe, wobei T5-Röhren einen Durchmesser von etwa 1,5 cm und T8-Röhren von 2,5 cm haben.
Ab August 2023 dürfen diese Leuchtstoffröhren laut Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 nicht mehr verkauft werden. Die Verordnung, auch als Single Lighting Regulation (SLR) oder One Lighting Regulation (1LR) bekannt, soll sicherstellen, dass nur noch energieeffiziente Beleuchtungsmittel in der EU verwendet werden.
Warum werden sie verboten?
Die T5- und T8-Leuchtstoffröhren erfüllen nicht die Mindesteffizienzwerte, die von der EU für das Erreichen ihrer Klima- und Effizienzziele gesetzt wurden. Im Vergleich zu modernen Leuchtmitteln weisen sie eine geringe Lebensdauer von nur etwa 15.000 Stunden und eine geringe Effizienz von nur etwa 80 Lumen pro Watt auf.
Welche Auswirkungen hat das Verbot?
Die betroffenen Betreiber von Beleuchtungsanlagen in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie Kommunen müssen nun ein passendes Ersatzkonzept finden. Für Nutzer von Lichtquellen und Betriebsgeräten, die die EU-Anforderungen nicht mehr erfüllen, gilt Folgendes:
- Bereits gekaufte Leuchtstoffröhren bzw. Lagerbestände können weiterhin verwendet werden.
- Der Handel kann noch vorhandene Bestände verkaufen.
- Nach dem Stichtag (25. August 2023) hergestellte Produkte dürfen nicht mehr an den Handel verkauft werden.
Umstellung auf ein zukunftssicheres Beleuchtungskonzept
Unternehmen und Kommunen stehen unter Druck, ein passendes Ersatzkonzept zu finden. Eine frühzeitige Planung ist empfehlenswert, damit weitere Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz identifiziert und im Konzept berücksichtigt werden können.
Wie können Sie jetzt schnell handeln?
Es ist wichtig zu beachten, dass bereits vorhandene Lagerbestände weiterhin verwendet werden können. Dennoch sollten Unternehmen und Kommunen sich auf ein zukunftssicheres Beleuchtungskonzept vorbereiten. Eine frühzeitige Planung ist empfehlenswert, um weitere Potenziale zur Steigerung der Energie. Stellen Sie sicher, dass Sie für die Übergangsphase ausreichend Leuchtmittel zur Verfügung haben. Es ist auch wichtig, dass Unternehmen die richtigen Leuchtmittel verwenden. Hierbei kann es hilfreich sein, sich mit Beleuchtungsexperten zu beraten und ein zukunftsfähiges Beleuchtungskonzept zu erstellen. Die fachliche Beratung berücksichtigt auch Ihre finanziellen und technischen Möglichkeiten. Außerdem wird die Erfüllung weiterer Anforderungen, z. B. durch Arbeitsschutzrichtlinien, sichergestellt. Nutzen Sie Fördermittel und Lösungen wie LED-Contracting.
Welche Leuchtmittel können Unternehmen stattdessen verwenden?
Eine frühzeitige, vorausschauende Planung spart nicht nur Energie, sondern auch Geld. Allerdings müssen mehrere Punkte beachtet werden. T5- und T8-Leuchtstoffröhren gelten als Sondermüll und müssen beim kommunalen Entsorgungsunternehmen oder im Handel abgegeben werden. Lichtsteuerung sowie Umfeld der Leuchtmittel erfordern im Normalfall eine überlegte Planung und die Nutzung moderner Lösungen. Arbeitsschutzgesetz und Brandgefahren müssen beachtet werden. Das Ersetzen von Leuchten kann Anpassungsarbeiten nach sich ziehen. Umbaumaßnahmen der Leuchten haben die Folge, dass Garantien erlöschen und die Produkthaftung und -verantwortung auf die Lichtquellen-Betreiber übergehen. Die langfristige Entwicklung der Strompolitik und mögliche Gesetzesvorhaben müssen beachtet werden.
In den allermeisten Fällen lohnt sich die Umrüstung auf LED
In vielen Unternehmen fehlt nicht nur das Know-how, sondern auch die Zeit, sich mit allen Aspekten passender Leuchtmittel zu befassen. Generell lässt sich sagen: Eine Umstellung auf LED lohnt sich für Unternehmen schon jetzt. Denn LED-Leuchtröhren haben eine Lebensdauer von über 50.000 Stunden und sind hoch energieeffizient. Mit ihnen lassen sich bis zu 80 Prozent Stromkosten einsparen.
Vor dem Verbot haben Unternehmen einen Anspruch auf Fördermittel
Zusätzlich können Unternehmen Fördermittel in Anspruch nehmen, um Investitionen in effiziente Beleuchtungssysteme zu finanzieren. Ein Zuschuss von 15 Prozent zu den Investitionskosten ist dabei möglich. Wir haben die Antragstellung so automatisiert, dass die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, die maximale Fördersumme zu erhalten. Sprechen Sie uns an