Simpact
Neue Energieeffizienzrichtlinie für Unternehmen

Neue Energieeffizienzrichtlinie für Unternehmen

Optimieren Sie mit Simpact die Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG):

Einhaltung des EnEfG – Neue Regelungen seit 18. November 2023:
Betroffene Betriebe:
Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch über 2,5 GWh
Kernforderungen:
– Erfassung und Meldung von Abwärmedaten bis 1. Juli 2024
– Notwendigkeit der Vermeidung oder Wiederverwendung von Abwärme
– Drei Jahre Zeit für die Erstellung und Veröffentlichung von Plänen zur Durchführung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen
Spezielle Obliegenheiten für Großenergieverbraucher (>7,5 GWh/a):
– Bis zum 18. Juli 2025 muss ein Energiemanagement nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS etabliert sein

Risiken bei Nichtkonformität:
– Stichprobenartige Kontrollen durch BAFA
– Hohe Bußgelder bis zu einer Summe von 100.000 Euro bei Regelmissachtung

Professionelle Unterstützung durch Simpact:
– Individuelle Beratung und Unterstützung bei der Erfassung kritischer Energiedaten
– Wir bieten Hilfe bei Anmeldung und Datenübermittlung an zuständige Plattformen
– Durchdachte Vorgehensweise in Kooperation mit unseren Partnern zur reibungslosen Systemeinführung

Schrittweiser Fahrplan für die Implementierung eines Managementsystems:
1. Kick-off Workshop:
– Vermittlung der Grundlagen zum Energiemanagement
– Durchführung einer GAP-Analyse für einen Soll/Ist-Vergleich
2. Systemeinführung:
– Entwicklung der notwendigen Prozesse und Dokumentation gemäß Normvorgaben
– Durchführung eines Management Reviews zur Überprüfung und Verbesserung des Systems
3. Internes Audit:
– Erstellung eines umfassenden Auditplans
– Interne Überprüfung des Systems und Dokumentation im Auditbericht
4. Externe Zertifizierung:
– Bei positivem internen Audit folgt das externe Audit und damit die offizielle Zertifizierung

Mehrwert durch die Simpact Software:
– Sicherstellung kontinuierlicher Transparenz bei Energiedaten als Basis für Effizienzsteigerungen
– Herstellerunabhängige Integration aller relevanten Datenquellen
– Möglichkeit zur Performancebewertung anhand erstellter Kennzahlen entsprechend ISO-Normen
– Umrechnungen von Kosten und CO2-Emissionen für unterschiedliche Unternehmensbereiche im Rahmen des Reportings

Die Einhaltung des neuen Energieeffizienzgesetzes stellt eine Herausforderung dar, aber auch eine Chance zur Optimierung Ihres Unternehmens. Simpact ist Ihr kompetenter Ansprechpartner, um diesen Prozess erfolgreich zu gestalten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mögliche Strafen zu vermeiden und profitieren Sie von unserer Expertise auf dem Weg zu einem effektiven Energiemanagement!
Gut zu wissen:
Auch für (noch) nicht pflichtige Unternehmen mach es durchaus Sinn, mit den genannten Maßnahmen zu starten, da man in diesem Fall noch Förderungen in Anspruch nehmen kann.

Das neue Gebäudeenergiegesetz 2024: eine zahlenbasierte Zusammenfassung und 10 Punkte die Energieberater:innen beim Kundengespräch beachten sollten

Das neue Gebäudeenergiegesetz 2024: eine zahlenbasierte Zusammenfassung und 10 Punkte die Energieberater:innen beim Kundengespräch beachten sollten

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 ist ein bedeutender Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität und hat das Potenzial, die Energieeffizienz in klimatisierten und beheizten Gebäuden signifikant zu steigern. Doch mit den neuen Vorgaben kommt auch Unsicherheit auf Immobilienbesitzer zu, die vor großen Herausforderungen stehen. In diesem Blogartikel beleuchten wir die Auswirkungen des neuen Gesetzes auf Energieberater:innen und wie sie ihre Kunden in Zeiten der Verunsicherung unterstützen können. Erfahren Sie, welche Änderungen das GEG mit sich bringt und welche Chancen sich für Energieberater eröffnen, um die Energiewende aktiv mitzugestalten.

Das Gebäudeenergiegesetz GEG – Definition und Ziele
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde entwickelt, um die energetischen Anforderungen für klimatisierte sowie beheizte Gebäude zu regeln und einen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 zu leisten. In Kraft trat es bereits in erster Fassung im November des Jahres 2020 und vereint die früheren Energieeinsparverordnung, das Energieeinsparungsgesetz sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Es ist also ein Gesetz mit viel Historie und Input, doch was sind nun die geplanten Änderungen (Teil 1) und was ist besonders für Energieberater (und zu Beratende) wichtig (Teil 2)?

Das Gebäudeenergiegesetz ist ein Meilenstein in der Gesetzgebung mit massiven Auswirkungen auf Neubau und Sanierung. Für Energieberater ist fundiertes Wissen über die Änderungen unabdingbarDietrich Matten, Dozent und Energieberater bei der NetZero Academy

Teil 1: Eine kurze, selektive, zahlenbasierte Zusammenfassung der bisher geplanten Änderungen

  • Bis 2045 soll der Gebäudebestand größtenteils klimaneutral sein.
  • Die neue Heizungsumrüstung ab 2024 erfordert, dass neue Heizungen zu mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen.
  • Der bauliche Mindestwärmeschutz darf den U-Wert des Referenzgebäudes nicht überschreiten.
  • Öl-, Kohle- und Gasheizungen in Bestandsgebäuden dürfen maximal 30 Jahre betrieben werden.
  • Ein Energieausweis ist nach Fertigstellung des Hauses auszustellen und maximal 10 Jahre gültig.
  • Neubauten müssen ab 2024 mindestens den Effizienzstandard 55 erfüllen.
  • Strom aus erneuerbaren Energien darf angerechnet werden, wenn er ins öffentliche Netz eingespeist wird.
  • Eine Sanierung ist erforderlich, wenn mehr als 10% der Bauteilfläche (z.B. Fenster, Dach, Fassade) erneuert werden.
  • Ab 2024 müssen neue Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Gas- oder Öl-Brennwertkessel sind in Hybridsystemen mit einer Wärmepumpe erlaubt.
  • Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen bis zum 31. Dezember 2044 betrieben und repariert werden.
  • Neue Eigentümer müssen den Heizungstausch zwei Jahre nach Eigentumswechsel vornehmen.
  • Gebäude mit mindestens 6 Wohnungen müssen Heizungsprüfungen und Optimierungen durchführen.
  • Die Investitionskosten für Wärmepumpen dürfen nur umgelegt werden, wenn die Anlage eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 erreicht.
  • Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen GEG ist noch nicht festgelegt, wahrscheinlich Beginn 2024
  • Die neusten Änderungen sind in der GEG Vorlesung von unserem Dozenten Dietrich Matten zusammengestellt

Teil 2: 10 Punkte die Energieberater:innen nun beim Kundengespräch wissen müssen
Spätestens seit diversen Schlagzeilen (z.B. Heizungshammer) und hitzigen Koalitionsstreitereien sind Hauseigentümer:innen und Verwalter:innen verunsichert. Um ein erfolgreiches Kundengespräch zu führen, ist es entscheidend, über die quantitativen Details und konkreten Auswirkungen des GEG informiert zu sein.
Wir haben versucht die wichtigsten Informationen in 10 Punkten zusammenzufassen:
1. Heizungsumrüstung ab 2024: Gemäß dem GEG müssen ab dem Jahr 2024 NEUE Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Eine reine Gas-, Öl- oder Kohleheizung wird dann nicht mehr zulässig sein. Als Energieberater:in solltest Du den Kunden die verschiedenen Heizungsalternativen vorstellen, die den Anforderungen des GEG entsprechen, wie beispielsweise Wärmepumpen, Solarthermie oder Wasserstoffheizungen.
2. Fördermöglichkeiten: Um den Heizungsumstieg für Immobilienbesitzer:innen attraktiver zu gestalten, gibt es verschiedene Förderprogramme. Informiert eure Kunden über diese finanziellen Unterstützungen und helft ihnen bei der Antragstellung. Die Kombination aus Fördermitteln und langfristiger Energieeinsparung macht den Umstieg auf eine energieeffiziente Heizung wirtschaftlich interessant.
3. Härtefallregelung und Ausnahmen: Es gibt einige Ausnahmen und Härtefallregelungen im GEG, die Immobilienbesitzer:innen von der Heizungsumrüstung befreien können. Zum Beispiel sind Eigentümer:innen, die einkommensabhängige Sozialleistungen beziehen, auf Antrag von der 65%-EE-Pflicht befreit. Bei diesem Punkt ist allerdings noch sehr viel auf wackeligen Beinen und wir informieren euch, sobald es konkreter wird.
4. Fristen und Planung: Das GEG sieht verschiedene Fristen für die Umsetzung der neuen Anforderungen vor. Erklärt den Kunden die relevanten Zeitrahmen und betont die Bedeutung einer rechtzeitigen Planung und Umsetzung, um mögliche Engpässe zu vermeiden.
5. Energieeinsparpotenziale: Verdeutlicht euren Kunden die langfristigen Einsparpotenziale einer energieeffizienten Heizungsalternative. Nutzt die quantitative Informationen, um die finanziellen Vorteile und die Amortisationszeit zu berechnen. Zeigt auf, wie sich die Investition in eine nachhaltige Heizung langfristig lohnen kann.
6. Technische Details und Wärmeschutz: Erläutert den Kunden die technischen Details der verschiedenen Heizungstechnologien und wie diese den Wärmeschutz des Gebäudes beeinflussen. Erklärt die Anforderungen des GEG bezüglich des Mindestwärmeschutzes und der Luftundurchlässigkeit der Gebäudehülle.
7. Energieausweis und Erfüllungserklärung: Weist eure Kunden darauf hin, dass sie nach Fertigstellung des Hauses einen Energieausweis ausstellen lassen müssen, der maximal 10 Jahre gültig ist. Zudem müssen sie eine GEG-Erfüllungserklärung beim zuständigen Bauamt einreichen, um die Erfüllung der GEG-Anforderungen nachzuweisen.
8. Gebäudesanierung: Berücksichtigt auch die Möglichkeiten der energetischen Sanierung für Bestandsgebäude, da dies der Großteil der Projekte der meisten Energieberater ist. Erklärt, dass eine umfassende Sanierung erforderlich ist, wenn mehr als zehn Prozent der Bauteilfläche erneuert werden, und wie diese die Anforderungen des GEG beeinflusst.
9. Verantwortung der Eigentümer:innen: Betont die Verantwortung der Immobilienbesitzer:innen, die Heizungsumrüstung im Rahmen des GEG zu planen und durchzuführen. Unterstreicht die Bedeutung eines energieeffizienten Gebäudebestands für die Erreichung der Klimaziele. Man ist oft überrascht, wie häufig Immobilienbesitzer:innen etwas für die Klimaziele tun möchten, auch wenn sie nicht unbedingt einen persönlichen Vorteil erhalten.
10. Sicherheit und Zukunftsfähigkeit: Vermittelt Kunden, dass der Umstieg auf eine nachhaltige Heizungsalternative nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch zur Sicherheit und Zukunftsfähigkeit ihrer Immobilie beiträgt. Ein energieeffizientes Gebäude ist eine langfristige Investition in die Wertsteigerung und Nachhaltigkeit.

Als Energieberater:in habt Ihr die Möglichkeit, euren Kunden durch diese anspruchsvolle Phase des Gebäudeenergiegesetzes zu begleiten und ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Mit eurem Fachwissen und eurer kompetenten Beratung könnt Ihr dazu beitragen, dass Immobilienbesitzer die Energiewende aktiv gestalten und langfristig von den Vorteilen einer nachhaltigen Heizung profitieren. Die NetZero Academy unterstützt Energieberater:innen dabei, ihr Wissen zu erweitern und sich auf die neuen Herausforderungen vorzubereiten, um eine nachhaltige Zukunft im Gebäudesektor zu gestalten. Sprecht uns gerne an!

Novellierung der EEW-Förderung

Novellierung der EEW-Förderung

Es gibt Neuigkeiten beim großen BAFA Förderprogramm: bis zu 60% Förderquote und ein neues, vereinfachtes, digitales Antragsverfahren. Bislang gab es 17.000 Anträge pro Jahr, Tendenz steigend. Entdecke jetzt das erweiterte Förderprogramm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW). Erfahre, welche neuen Module hinzugekommen sind und welche Maßnahmen in deinem Unternehmen gefördert werden können. Erfahre, wer Anträge stellen kann und wie der Antragsprozess abläuft. Verpasse nicht diese Chance, dein Unternehmen oder Kunden energieeffizienter und ressourcenschonender zu gestalten mit diesem Förderprogramm.

Das EEW hat zum 1. Mai 2023 eine Aktualisierung erfahren und beinhaltet eine neue Richtlinie. In diesem Artikel erfährst Du mehr über die Änderungen und weitere wichtige Informationen zu diesem Programm. Erfahre, welche Maßnahmen gefördert werden, wer Anträge stellen kann und wie der Antragsprozess abläuft. Darüber hinaus haben wir ein Webinar für Dich aufgenommen, welches Du Dir anschauen kannst.
Seit 2019 verfolgt das Förderprogramm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) das Ziel, Deine Energieeffizienz in Deinem Unternehmen zu fördern. Das Programm unterstützt Dich auf Deinem Weg zu geringeren Treibhausgasemissionen und erleichtert den Übergang zur klimaneutralen Prozesswärme. Laut dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wurde die EEW seit ihrer Einführung von kleinen, mittleren und großen Unternehmen gleichermaßen mit über 17.000 Anträgen in Anspruch genommen.

„Die Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe ist von zentraler Bedeutung, wenn wir bis zum Jahr 2045 in Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen wollen. Denn allein die Industrie steht für rund 24 Prozent aller Treibhausgasemissionen. Um diese zu senken, brauchen wir Investitionen der Unternehmen in Energie- und Ressourceneffizienz sowie in den Umstieg auf klimaneutrale Prozesswärme. Daher unterstützen wir Unternehmerinnen und Unternehmer mit diesem Förderprogramm. Wir wollen die Dekarbonisierung der Prozesswärme weiter beschleunigen und so helfen, den Verbrauch fossiler Brennstoffe schneller zu reduzieren. Kleine Unternehmen und der Mittelstand spielen eine wichtige Rolle für eine klimaneutrale Wirtschaft und deswegen nehmen wir sie mit diesem Förderprogramm besonders in den Blick.“ – Robert Habeck 05/23

Neu ist, dass das Förderangebot insbesondere für Kleinst- und Kleinunternehmen erweitert und um ein weiteres Modul ergänzt. Zudem wird nun auch Geothermie als neuer Fördergegenstand im Programm aufgenommen. Wenn Du eine Förderung beantragen möchtest oder Dich für die EEW interessierst, begleiten Dich unsere Energiemanager gerne durch den Prozess und beantworten alle relevanten Fragen.

Was wird gefördert?
Die förderfähigen Maßnahmen waren bisher in fünf Module unterteilt (nun in 6 Module):

Modul 1: Querschnittstechnologien
Förderung für:

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Elektrisch angetriebene Pumpen
  • Ventilatoren
  • Drucklufterzeuger und deren übergeordnete Steuerung
  • Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung
  • Thermische Isolierung und Wärmedämmung industrieller Anlagen und Anlagenteile
  • Komponenten im Zusammenhang mit den genannten Technologien, z. B. Frequenzumrichter und Wärmerückgewinnungseinrichtungen in raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen)

Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien
Förderung für die Beschaffung und Errichtung von:

  • Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung
  • Wärmepumpen
  • Anlagen zur Erschließung und Nutzung von Geothermie
  • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) zur Erzeugung und Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie

Modul 3: Wärmeintegration
Förderung für:

  • Maßnahmen zur Abwärmenutzung und Wärmerückgewinnung in industriellen Prozessen
  • Effiziente Wärmetauscher
  • Wärmerückgewinnungssysteme

Modul 4: Messtechnik, Messung und Verbrauchsoptimierung
Förderung für:

  • Installation von Messtechnik zur Erfassung von Energieverbrauch und Prozessdaten
  • Einführung von Energiedatenmanagement-Systemen
  • Maßnahmen zur Verbrauchsoptimierung und Energieeffizienzsteigerung

Modul 5: Beratung und Umsetzungsunterstützung
In diesem Modul kannst Du eine Förderung beantragen für:

  • Energieeffizienzberatungen und -konzepte
  • Umsetzungsunterstützung bei der Realisierung von Energieeffizienzmaßnahmen

Modul 6: Neue Richtlinie für Kleinst- und Kleinunternehmen
Das neue Modul richtet sich speziell an Kleinst- und Kleinunternehmen. Es fördert Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneffizienz, wie zum Beispiel:

  • Energieeffizienzberatungen und -konzepte
  • Umsetzungsbegleitung bei der Realisierung von Energieeffizienzmaßnahmen
  • Investitionen in energieeffiziente Technologien und Anlagen
  • Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter im Bereich Energieeffizienz

„Das neue Modul 6 der EEW Förderung bietet gerade für kleine Unternehmen einen starken Anreiz, fossile Energien durch Strom zu ersetzen. Mit attraktiven Förderkonditionen und einem schlanken Verfahren unterstützen wir kleine Unternehmen bei der klimafreundlichen Transformation.“ – Torsten Safarik Präsident BAFA

Wer kann Anträge stellen?
Anträge können von Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen gestellt werden, darunter:

  • Kleinst- und Kleinunternehmen
  • Mittlere Unternehmen
  • Große Unternehmen
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Unternehmen der kommunalen Wirtschaft
  • Unternehmen der freien Berufe
    Der genaue Förderumfang und die Fördervoraussetzungen variieren je nach Modul und Unternehmenstyp. Es ist empfehlenswert, sich vor Antragstellung ausführlich über die spezifischen Anforderungen zu informieren. Wichtig zu beachten ist die Tatsache, dass für die meisten Anträge ein Einsparkonzept von einem Energieberater erstellt werden muss. Die ist mit der Fördereffizienz (€/Tonne CO2) maßgeblich für die Förderhöhe verantwortlich.

Wie läuft der Antragsprozess ab?
Der Antragsprozess für die EEW-Förderung besteht in der Regel aus folgenden Schritten:

  1. Informationsbeschaffung: Lies Dir die aktuellen Richtlinien und Informationsmaterialien zum Programm durch, um einen Überblick über die Fördermöglichkeiten zu erhalten.
  2. Beratung und Konzepterstellung: Lasse Dich von Energieexperten beraten und erstelle ein individuelles Energieeffizienzkonzept für Dein Unternehmen.
  3. Antragsstellung: Stelle den Förderantrag gemäß den Richtlinien und Vorgaben des jeweiligen Moduls.
  4. Prüfung und Entscheidung: Dein Antrag wird von den zuständigen Stellen geprüft. Bei positiver Entscheidung erhältst Du einen Förderbescheid.
  5. Umsetzung: Setze die geförderten Maßnahmen gemäß den Vorgaben und Fristen um.
  6. Nachweis und Abrechnung: Lege die erforderlichen Nachweise über die Durchführung der Maßnahmen vor und reiche die Abrechnungsunterlagen ein.
  7. Auszahlung der Fördermittel: Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen erfolgt die Auszahlung der bewilligten Fördermittel.

Es ist wichtig, den genauen Ablauf und die Anforderungen des Antragsprozesses für das jeweilige Modul zu beachten. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit der Planung und Beantragung der Förderung zu beginnen, da der Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
In unserem Webinar (Aufzeichnung und Unterlage gibt es hier zum download) haben wir mehrere Fallstudien mit realen Investitionszahlen, Einsparungen und weiteren hilfreichen Informationen.

Die Zukunft der Wärmepumpen-Förderung: Was Haushalte und Industrie wissen müssen

Die Zukunft der Wärmepumpen-Förderung: Was Haushalte und Industrie wissen müssen

Förderung der Wärmepumpen: Wichtige Informationen für Haushalte und Industrie
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hat in einer jüngsten Aussage schnelle Entscheidungen für Käufer von Wärmepumpen versprochen. „Die derzeit beim Bafa eingehenden Anträge werden nun innerhalb weniger Tage bearbeitet“, so ein Sprecher des Bafa. Dies signalisiert ein bedeutendes Bekenntnis zur Verbesserung der Effizienz bei der Vergabe von Fördermitteln für Wärmepumpen.
In der ersten Phase des Verfahrens, bei der es um die grundsätzliche Zusage für eine Förderung geht, können Antragsteller nun kurzfristig mit einer Rückmeldung rechnen. Ausgenommen sind allerdings komplexere Anträge, wie etwa Förderanträge für Gebäude- und Wärmenetze, deren Bearbeitung deutlich aufwändiger ist.
Im Gegensatz dazu erfordert die zweite Phase des Verfahrens, in der konkrete Nachweise wie Rechnungen überprüft werden, etwas mehr Geduld von den Antragstellern. Der Bafa-Sprecher teilte mit, dass die Bearbeitungszeit hier etwa acht Wochen beträgt.
Die Beschleunigung der Antragsbearbeitung ist eine direkte Reaktion des Bafa auf die Kritik der letzten Wochen. Institutionen wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben den Prozess der Förderung von Wärmepumpen und Gebäudesanierung als „Bürokratie-Albtraum“ bezeichnet.
Um den gestiegenen Erwartungen gerecht zu werden, hat das Bafa nach eigenen Angaben Prozesse eingeleitet, um die Effizienz zu verbessern. „Die extrem hohe Nachfrage stellt auch für routinierte Prozesse eine Herausforderung dar. Deshalb hatten wir im letzten Herbst und Winter leider sehr lange Bearbeitungszeiten“, gestand der Bafa-Sprecher ein.
In Bezug auf die aktuelle und geplante Förderung von Wärmepumpen, stellen sich viele Fragen. Hier sind einige davon mit detaillierten Antworten:
Wer profitiert von den geplanten Regelungen?
Das zukünftige Förderprogramm soll sowohl für Bewohner von selbst genutztem Wohneigentum als auch für Kleinvermieter mit bis zu sechs Wohnungen gelten. Die Bedingung ist, dass die Vermieter in dem betreffenden Gebäude selbst wohnen.
Was passiert mit der bisherigen Bafa-Förderung?
Die bestehenden Förderprogramme bleiben in Kraft, während das neue Programm hinzugefügt wird. Auch Maßnahmen zur Gebäudesanierung, die nicht den Austausch der Heizung betreffen, werden weiterhin gefördert, beispielsweise Dämmung, Fenstertausch oder Komplettsanierung.
Was ist mit Öl- oder Gasheizungen?
Verbrennungsheizungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Bei Heizungen, die auch mit Wasserstoff betrieben werden können („H2 ready“), sind die zusätzlichen Kosten der Vorbereitung auf einen Wasserstoffbetrieb förderfähig.
Was sind die Ursachen für die Verzögerungen beim Bafa?
Das Bafa hat derzeit mit einer außergewöhnlich hohen Nachfrage nach Förderangeboten im Bereich der energetischen Gebäudesanierung zu kämpfen. Dies führte zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung. Es wird erwartet, dass die neu eingeführten Maßnahmen zur Beschleunigung und Optimierung der Bearbeitungsprozesse diese Engpässe lösen werden.
Die Klarstellung der Bafa zeigt, dass sowohl die Regierung als auch die zuständigen Behörden die Bedeutung von Wärmepumpen und Gebäudesanierungen im Kontext der Energiewende erkennen und bereit sind, entsprechende Investitionen zu unterstützen. Die Förderung von Wärmepumpen ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Klimaziele Deutschlands und zur Steigerung der Energieeffizienz.
Foto: dpa

An Approach to Carbon (pipeline) Removal Management (CRM) for Companies

An Approach to Carbon (pipeline) Removal Management (CRM) for Companies

Leveraging the Weighted Pipeline Methodology to Measure Progress and Impact of Carbon Removal Initiatives

Introduction
As companies worldwide focus on reducing their carbon footprint and becoming more sustainable, the importance of carbon removal management has never been greater. The need for a structured and transparent approach to managing and tracking the progress of carbon removal projects is essential. This article introduces an adapted version of the weighted pipeline methodology, traditionally used in sales, for Carbon Removal Management. Similar to a typical sales pipeline approach in a Customer Relationship Management approach the weighted average method is used. This approach provides a clear understanding of the expected emissions saved at each stage of carbon removal projects and offers better transparency into the progress of these initiatives.
Wait but why is that important? At Simpact, we believe that every ton of CO2 will be a hard currency in the future and the value will go up significantly, since it is deflationary.
The amount of carbon emissions we help our clients save is the driving factor of our business. We want to help save 10 Million tons of CO2 equivalents by 2027.
Normally, we’d focus solely on prospected revenue and prioritize accordingly. However, we believe CO2-Emissions will be an even harder currency as today, which is why we see it as an anticipated investment for our clients.
So, here it comes, the Weighted Pipeline Methodology for Carbon Removal Management:
We propose the following stages and associated weighted probabilities for carbon removal projects:

  1. Opportunity Won – 5%
  2. Implementation Start – 10% (e.g., heat pumps ordered)
  3. Implementation half way implemented – 50% (e.g., 2/4 heat pumps installed and fully operational)
  4. Project Fully Implemented – 100% (e.g., 4 heat pumps operational)

Here’s how to apply the methodology to carbon removal projects:
Step 1: Identify Projects and Stages
For each carbon removal project in your company, identify its current stage. The stages, as defined above, are:

  1. Opportunity Won
  2. Implementation Start
  3. Implementation Implemented to 50%
  4. Project Fully Implemented
    Step 2: Estimate Emissions Saved
    For each project, estimate the total potential emissions saved (in metric tons of CO2 equivalent) if the project is fully implemented.
    Step 3: Calculate Weighted Emissions Saved
    Multiply the potential emissions saved for each project by the assigned probability for its current stage. This will give you the weighted emissions saved for each project.
    Step 4: Summarize Results
    Add up the weighted emissions saved for all projects in each stage, as well as for the entire pipeline. This will give you an overall picture of the expected emissions saved at each stage and across the entire Carbon Removal Management pipeline.
    Step 5: Track and Update
    Regularly update the pipeline with new projects, stage changes, and revised emissions saved estimates to maintain transparency and provide an accurate picture of the Carbon Removal Management pipeline’s performance.

Example for a subscription model:
The Enabling Impact of the „Subsidy Radar„: the main features are to identify suitable subsidy programs for companies and to make sure money gets wired to the customer account at the end of the day.

For a typical subscription, the „Subsidy Radar“ helps companies obtain an average of 2.5 subsidy programs per year. Each subsidy program, on average, saves about 730 tons of CO2e when implemented. About the average what 73 Germans People emit per year (around 10 tons per person). The „Subsidy Radar“ is considered a 10% enabler of the implemented projects, meaning it contributes to 10% of the total emissions savings. Additionally, about 65% of the granted subsidy projects get implemented.

Calculating the Emissions Savings Enabled by the „Subsidy Radar“
Let’s apply these numbers to calculate the emissions savings enabled by the „Subsidy Radar“ for a sample manufacturing company with 500 employees.

  1. Calculate the total emissions savings from granted subsidy projects:
  2. Total Emissions Savings = Number of granted projects * Average emissions savings per project
  3. Total Emissions Savings = 2.5 * 200 tons = 500 tons of CO2e
  4. Calculate the implemented emissions savings:
  5. Implemented Emissions Savings = Total Emissions Savings * Implementation Rate
  6. Implemented Emissions Savings = 500 tons * 65% = 325 tons of CO2e
  7. Calculate the emissions savings enabled by the „Subsidy Radar“:
  8. Enabled Emissions Savings = Implemented Emissions Savings * Enabling Percentage
  9. Enabled Emissions Savings = 325 tons * 10% = 32.5 tons of CO2e
    So, in this example, the „Subsidy Radar“ helps the sample company enable an emissions reduction of 32.5 tons of CO2e per year.

Conclusion
Adopting the Carbon Removal Management approach using the weighted pipeline methodology can help companies like Simpact or sustainability consulting companies or system builders or others measure the progress and impact of their carbon removal projects more effectively. By providing clear insights into the expected emissions saved at each stage of a carbon removal project, this methodology enables companies to make informed decisions and align resources to achieve their sustainability goals.
Disclaimer: non of the emissions saved will ever be listed in the Simpact carbon balance sheet or claimed in the corporate carbon footprint. It’s main purpose is to focus impact on where it matters most.