Ab heute tritt die neueste Version der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) in Kraft. Die bestehende Förderung wird erweitert und optimiert, insbesondere für Kleinst- und Kleinunternehmen, und es wird ein neues Modul eingeführt, mit dem kleine und mittlere Unternehmen eine bürokratiearme Förderung für den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf elektrische Prozesse beantragen können. Zusätzlich werden Geothermieanlagen als neuer Fördergegenstand aufgenommen und der erfolgreiche Förderwettbewerb der EEW wird erweitert. Laut Bundesminister Robert Habeck ist die Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe von zentraler Bedeutung, um bis 2045 in Deutschland Treibhausgasneutralität zu erreichen. Seit ihrer Einführung im Jahr 2019 hat sich die EEW als sehr erfolgreiches Förderprogramm etabliert und wird von Unternehmen aller Größenordnungen genutzt.
Die wesentlichen Neuerungen der Förderrichtlinie im Bereich Zuschuss und Kredit umfassen die Einführung eines neuen Moduls für kleine Unternehmen zur Umstellung von Produktionsanlagen von Gas, Öl oder Kohle auf Strom, die Verbesserung der Förderbedingungen für die Elektrifizierung von Prozesswärme, die Förderung von Geothermieanlagen zur Prozesswärmebereitstellung und die Erhöhung der Förderung für kleine Unternehmen in Modulen 1 bis 4 um 10 Prozentpunkte. Darüber hinaus wird ein Bonus bei der Förderung von Transformationskonzepten für Teilnehmer an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) eingeführt.
Im Förderwettbewerb werden die zugelassenen Projektanträge entsprechend ihrer Fördereffizienz gefördert. Es gibt Änderungen wie die Erhöhung der Maximalförderung und des Rundenbudgets sowie die Anpassung der Wettbewerbsregeln, um einen Wettbewerb auch bei dem erhöhten Budget sicherzustellen und die Erfolgschancen zu erhöhen. Es wird auch eine Erhöhung der Rundenanzahl von vier auf sechs pro Jahr geben. Der Förderwettbewerb bietet den Vorteil, dass der Zuschuss beihilfefrei ist und die Förderquote höher als in Modul 4 sein kann.
Förderanträge können ab dem 1. Mai bei verschiedenen Institutionen gestellt werden, wie dem BAFA für die Zuschussvariante und der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss. Anträge für Transformationskonzepte und den Förderwettbewerb können beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden. Insgesamt soll die verbesserte Förderung dazu beitragen, maßgeschneiderte Lösungen für eine optimale Energie- und Ressourceneffizienz der Prozesse von Unternehmen zu finanzieren und die Dekarbonisierung der Prozesswärme in der Wirtschaft weiter voranzutreiben.