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Das neue Gebäudeenergiegesetz 2024: eine zahlenbasierte Zusammenfassung und 10 Punkte die Energieberater:innen beim Kundengespräch beachten sollten

Jul 25, 2023

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 ist ein bedeutender Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität und hat das Potenzial, die Energieeffizienz in klimatisierten und beheizten Gebäuden signifikant zu steigern. Doch mit den neuen Vorgaben kommt auch Unsicherheit auf Immobilienbesitzer zu, die vor großen Herausforderungen stehen. In diesem Blogartikel beleuchten wir die Auswirkungen des neuen Gesetzes auf Energieberater:innen und wie sie ihre Kunden in Zeiten der Verunsicherung unterstützen können. Erfahren Sie, welche Änderungen das GEG mit sich bringt und welche Chancen sich für Energieberater eröffnen, um die Energiewende aktiv mitzugestalten.

Das Gebäudeenergiegesetz GEG – Definition und Ziele
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde entwickelt, um die energetischen Anforderungen für klimatisierte sowie beheizte Gebäude zu regeln und einen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 zu leisten. In Kraft trat es bereits in erster Fassung im November des Jahres 2020 und vereint die früheren Energieeinsparverordnung, das Energieeinsparungsgesetz sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Es ist also ein Gesetz mit viel Historie und Input, doch was sind nun die geplanten Änderungen (Teil 1) und was ist besonders für Energieberater (und zu Beratende) wichtig (Teil 2)?

Das Gebäudeenergiegesetz ist ein Meilenstein in der Gesetzgebung mit massiven Auswirkungen auf Neubau und Sanierung. Für Energieberater ist fundiertes Wissen über die Änderungen unabdingbarDietrich Matten, Dozent und Energieberater bei der NetZero Academy

Teil 1: Eine kurze, selektive, zahlenbasierte Zusammenfassung der bisher geplanten Änderungen

  • Bis 2045 soll der Gebäudebestand größtenteils klimaneutral sein.
  • Die neue Heizungsumrüstung ab 2024 erfordert, dass neue Heizungen zu mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen.
  • Der bauliche Mindestwärmeschutz darf den U-Wert des Referenzgebäudes nicht überschreiten.
  • Öl-, Kohle- und Gasheizungen in Bestandsgebäuden dürfen maximal 30 Jahre betrieben werden.
  • Ein Energieausweis ist nach Fertigstellung des Hauses auszustellen und maximal 10 Jahre gültig.
  • Neubauten müssen ab 2024 mindestens den Effizienzstandard 55 erfüllen.
  • Strom aus erneuerbaren Energien darf angerechnet werden, wenn er ins öffentliche Netz eingespeist wird.
  • Eine Sanierung ist erforderlich, wenn mehr als 10% der Bauteilfläche (z.B. Fenster, Dach, Fassade) erneuert werden.
  • Ab 2024 müssen neue Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Gas- oder Öl-Brennwertkessel sind in Hybridsystemen mit einer Wärmepumpe erlaubt.
  • Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen bis zum 31. Dezember 2044 betrieben und repariert werden.
  • Neue Eigentümer müssen den Heizungstausch zwei Jahre nach Eigentumswechsel vornehmen.
  • Gebäude mit mindestens 6 Wohnungen müssen Heizungsprüfungen und Optimierungen durchführen.
  • Die Investitionskosten für Wärmepumpen dürfen nur umgelegt werden, wenn die Anlage eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 erreicht.
  • Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen GEG ist noch nicht festgelegt, wahrscheinlich Beginn 2024
  • Die neusten Änderungen sind in der GEG Vorlesung von unserem Dozenten Dietrich Matten zusammengestellt

Teil 2: 10 Punkte die Energieberater:innen nun beim Kundengespräch wissen müssen
Spätestens seit diversen Schlagzeilen (z.B. Heizungshammer) und hitzigen Koalitionsstreitereien sind Hauseigentümer:innen und Verwalter:innen verunsichert. Um ein erfolgreiches Kundengespräch zu führen, ist es entscheidend, über die quantitativen Details und konkreten Auswirkungen des GEG informiert zu sein.
Wir haben versucht die wichtigsten Informationen in 10 Punkten zusammenzufassen:
1. Heizungsumrüstung ab 2024: Gemäß dem GEG müssen ab dem Jahr 2024 NEUE Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Eine reine Gas-, Öl- oder Kohleheizung wird dann nicht mehr zulässig sein. Als Energieberater:in solltest Du den Kunden die verschiedenen Heizungsalternativen vorstellen, die den Anforderungen des GEG entsprechen, wie beispielsweise Wärmepumpen, Solarthermie oder Wasserstoffheizungen.
2. Fördermöglichkeiten: Um den Heizungsumstieg für Immobilienbesitzer:innen attraktiver zu gestalten, gibt es verschiedene Förderprogramme. Informiert eure Kunden über diese finanziellen Unterstützungen und helft ihnen bei der Antragstellung. Die Kombination aus Fördermitteln und langfristiger Energieeinsparung macht den Umstieg auf eine energieeffiziente Heizung wirtschaftlich interessant.
3. Härtefallregelung und Ausnahmen: Es gibt einige Ausnahmen und Härtefallregelungen im GEG, die Immobilienbesitzer:innen von der Heizungsumrüstung befreien können. Zum Beispiel sind Eigentümer:innen, die einkommensabhängige Sozialleistungen beziehen, auf Antrag von der 65%-EE-Pflicht befreit. Bei diesem Punkt ist allerdings noch sehr viel auf wackeligen Beinen und wir informieren euch, sobald es konkreter wird.
4. Fristen und Planung: Das GEG sieht verschiedene Fristen für die Umsetzung der neuen Anforderungen vor. Erklärt den Kunden die relevanten Zeitrahmen und betont die Bedeutung einer rechtzeitigen Planung und Umsetzung, um mögliche Engpässe zu vermeiden.
5. Energieeinsparpotenziale: Verdeutlicht euren Kunden die langfristigen Einsparpotenziale einer energieeffizienten Heizungsalternative. Nutzt die quantitative Informationen, um die finanziellen Vorteile und die Amortisationszeit zu berechnen. Zeigt auf, wie sich die Investition in eine nachhaltige Heizung langfristig lohnen kann.
6. Technische Details und Wärmeschutz: Erläutert den Kunden die technischen Details der verschiedenen Heizungstechnologien und wie diese den Wärmeschutz des Gebäudes beeinflussen. Erklärt die Anforderungen des GEG bezüglich des Mindestwärmeschutzes und der Luftundurchlässigkeit der Gebäudehülle.
7. Energieausweis und Erfüllungserklärung: Weist eure Kunden darauf hin, dass sie nach Fertigstellung des Hauses einen Energieausweis ausstellen lassen müssen, der maximal 10 Jahre gültig ist. Zudem müssen sie eine GEG-Erfüllungserklärung beim zuständigen Bauamt einreichen, um die Erfüllung der GEG-Anforderungen nachzuweisen.
8. Gebäudesanierung: Berücksichtigt auch die Möglichkeiten der energetischen Sanierung für Bestandsgebäude, da dies der Großteil der Projekte der meisten Energieberater ist. Erklärt, dass eine umfassende Sanierung erforderlich ist, wenn mehr als zehn Prozent der Bauteilfläche erneuert werden, und wie diese die Anforderungen des GEG beeinflusst.
9. Verantwortung der Eigentümer:innen: Betont die Verantwortung der Immobilienbesitzer:innen, die Heizungsumrüstung im Rahmen des GEG zu planen und durchzuführen. Unterstreicht die Bedeutung eines energieeffizienten Gebäudebestands für die Erreichung der Klimaziele. Man ist oft überrascht, wie häufig Immobilienbesitzer:innen etwas für die Klimaziele tun möchten, auch wenn sie nicht unbedingt einen persönlichen Vorteil erhalten.
10. Sicherheit und Zukunftsfähigkeit: Vermittelt Kunden, dass der Umstieg auf eine nachhaltige Heizungsalternative nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch zur Sicherheit und Zukunftsfähigkeit ihrer Immobilie beiträgt. Ein energieeffizientes Gebäude ist eine langfristige Investition in die Wertsteigerung und Nachhaltigkeit.

Als Energieberater:in habt Ihr die Möglichkeit, euren Kunden durch diese anspruchsvolle Phase des Gebäudeenergiegesetzes zu begleiten und ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Mit eurem Fachwissen und eurer kompetenten Beratung könnt Ihr dazu beitragen, dass Immobilienbesitzer die Energiewende aktiv gestalten und langfristig von den Vorteilen einer nachhaltigen Heizung profitieren. Die NetZero Academy unterstützt Energieberater:innen dabei, ihr Wissen zu erweitern und sich auf die neuen Herausforderungen vorzubereiten, um eine nachhaltige Zukunft im Gebäudesektor zu gestalten. Sprecht uns gerne an!