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Novellierung der EEW-Förderung

Jun 13, 2023

Es gibt Neuigkeiten beim großen BAFA Förderprogramm: bis zu 60% Förderquote und ein neues, vereinfachtes, digitales Antragsverfahren. Bislang gab es 17.000 Anträge pro Jahr, Tendenz steigend. Entdecke jetzt das erweiterte Förderprogramm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW). Erfahre, welche neuen Module hinzugekommen sind und welche Maßnahmen in deinem Unternehmen gefördert werden können. Erfahre, wer Anträge stellen kann und wie der Antragsprozess abläuft. Verpasse nicht diese Chance, dein Unternehmen oder Kunden energieeffizienter und ressourcenschonender zu gestalten mit diesem Förderprogramm.

Das EEW hat zum 1. Mai 2023 eine Aktualisierung erfahren und beinhaltet eine neue Richtlinie. In diesem Artikel erfährst Du mehr über die Änderungen und weitere wichtige Informationen zu diesem Programm. Erfahre, welche Maßnahmen gefördert werden, wer Anträge stellen kann und wie der Antragsprozess abläuft. Darüber hinaus haben wir ein Webinar für Dich aufgenommen, welches Du Dir anschauen kannst.
Seit 2019 verfolgt das Förderprogramm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) das Ziel, Deine Energieeffizienz in Deinem Unternehmen zu fördern. Das Programm unterstützt Dich auf Deinem Weg zu geringeren Treibhausgasemissionen und erleichtert den Übergang zur klimaneutralen Prozesswärme. Laut dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wurde die EEW seit ihrer Einführung von kleinen, mittleren und großen Unternehmen gleichermaßen mit über 17.000 Anträgen in Anspruch genommen.

„Die Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe ist von zentraler Bedeutung, wenn wir bis zum Jahr 2045 in Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen wollen. Denn allein die Industrie steht für rund 24 Prozent aller Treibhausgasemissionen. Um diese zu senken, brauchen wir Investitionen der Unternehmen in Energie- und Ressourceneffizienz sowie in den Umstieg auf klimaneutrale Prozesswärme. Daher unterstützen wir Unternehmerinnen und Unternehmer mit diesem Förderprogramm. Wir wollen die Dekarbonisierung der Prozesswärme weiter beschleunigen und so helfen, den Verbrauch fossiler Brennstoffe schneller zu reduzieren. Kleine Unternehmen und der Mittelstand spielen eine wichtige Rolle für eine klimaneutrale Wirtschaft und deswegen nehmen wir sie mit diesem Förderprogramm besonders in den Blick.“ – Robert Habeck 05/23

Neu ist, dass das Förderangebot insbesondere für Kleinst- und Kleinunternehmen erweitert und um ein weiteres Modul ergänzt. Zudem wird nun auch Geothermie als neuer Fördergegenstand im Programm aufgenommen. Wenn Du eine Förderung beantragen möchtest oder Dich für die EEW interessierst, begleiten Dich unsere Energiemanager gerne durch den Prozess und beantworten alle relevanten Fragen.

Was wird gefördert?
Die förderfähigen Maßnahmen waren bisher in fünf Module unterteilt (nun in 6 Module):

Modul 1: Querschnittstechnologien
Förderung für:

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Elektrisch angetriebene Pumpen
  • Ventilatoren
  • Drucklufterzeuger und deren übergeordnete Steuerung
  • Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung
  • Thermische Isolierung und Wärmedämmung industrieller Anlagen und Anlagenteile
  • Komponenten im Zusammenhang mit den genannten Technologien, z. B. Frequenzumrichter und Wärmerückgewinnungseinrichtungen in raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen)

Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien
Förderung für die Beschaffung und Errichtung von:

  • Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung
  • Wärmepumpen
  • Anlagen zur Erschließung und Nutzung von Geothermie
  • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) zur Erzeugung und Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie

Modul 3: Wärmeintegration
Förderung für:

  • Maßnahmen zur Abwärmenutzung und Wärmerückgewinnung in industriellen Prozessen
  • Effiziente Wärmetauscher
  • Wärmerückgewinnungssysteme

Modul 4: Messtechnik, Messung und Verbrauchsoptimierung
Förderung für:

  • Installation von Messtechnik zur Erfassung von Energieverbrauch und Prozessdaten
  • Einführung von Energiedatenmanagement-Systemen
  • Maßnahmen zur Verbrauchsoptimierung und Energieeffizienzsteigerung

Modul 5: Beratung und Umsetzungsunterstützung
In diesem Modul kannst Du eine Förderung beantragen für:

  • Energieeffizienzberatungen und -konzepte
  • Umsetzungsunterstützung bei der Realisierung von Energieeffizienzmaßnahmen

Modul 6: Neue Richtlinie für Kleinst- und Kleinunternehmen
Das neue Modul richtet sich speziell an Kleinst- und Kleinunternehmen. Es fördert Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneffizienz, wie zum Beispiel:

  • Energieeffizienzberatungen und -konzepte
  • Umsetzungsbegleitung bei der Realisierung von Energieeffizienzmaßnahmen
  • Investitionen in energieeffiziente Technologien und Anlagen
  • Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter im Bereich Energieeffizienz

„Das neue Modul 6 der EEW Förderung bietet gerade für kleine Unternehmen einen starken Anreiz, fossile Energien durch Strom zu ersetzen. Mit attraktiven Förderkonditionen und einem schlanken Verfahren unterstützen wir kleine Unternehmen bei der klimafreundlichen Transformation.“ – Torsten Safarik Präsident BAFA

Wer kann Anträge stellen?
Anträge können von Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen gestellt werden, darunter:

  • Kleinst- und Kleinunternehmen
  • Mittlere Unternehmen
  • Große Unternehmen
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Unternehmen der kommunalen Wirtschaft
  • Unternehmen der freien Berufe
    Der genaue Förderumfang und die Fördervoraussetzungen variieren je nach Modul und Unternehmenstyp. Es ist empfehlenswert, sich vor Antragstellung ausführlich über die spezifischen Anforderungen zu informieren. Wichtig zu beachten ist die Tatsache, dass für die meisten Anträge ein Einsparkonzept von einem Energieberater erstellt werden muss. Die ist mit der Fördereffizienz (€/Tonne CO2) maßgeblich für die Förderhöhe verantwortlich.

Wie läuft der Antragsprozess ab?
Der Antragsprozess für die EEW-Förderung besteht in der Regel aus folgenden Schritten:

  1. Informationsbeschaffung: Lies Dir die aktuellen Richtlinien und Informationsmaterialien zum Programm durch, um einen Überblick über die Fördermöglichkeiten zu erhalten.
  2. Beratung und Konzepterstellung: Lasse Dich von Energieexperten beraten und erstelle ein individuelles Energieeffizienzkonzept für Dein Unternehmen.
  3. Antragsstellung: Stelle den Förderantrag gemäß den Richtlinien und Vorgaben des jeweiligen Moduls.
  4. Prüfung und Entscheidung: Dein Antrag wird von den zuständigen Stellen geprüft. Bei positiver Entscheidung erhältst Du einen Förderbescheid.
  5. Umsetzung: Setze die geförderten Maßnahmen gemäß den Vorgaben und Fristen um.
  6. Nachweis und Abrechnung: Lege die erforderlichen Nachweise über die Durchführung der Maßnahmen vor und reiche die Abrechnungsunterlagen ein.
  7. Auszahlung der Fördermittel: Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen erfolgt die Auszahlung der bewilligten Fördermittel.

Es ist wichtig, den genauen Ablauf und die Anforderungen des Antragsprozesses für das jeweilige Modul zu beachten. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit der Planung und Beantragung der Förderung zu beginnen, da der Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
In unserem Webinar (Aufzeichnung und Unterlage gibt es hier zum download) haben wir mehrere Fallstudien mit realen Investitionszahlen, Einsparungen und weiteren hilfreichen Informationen.