Mai 4, 2023
Ab heute tritt die neueste Version der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) in Kraft. Die bestehende Förderung wird erweitert und optimiert, insbesondere für Kleinst- und Kleinunternehmen, und es wird ein neues Modul eingeführt, mit dem kleine und mittlere Unternehmen eine bürokratiearme Förderung für den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf elektrische Prozesse beantragen können. Zusätzlich werden Geothermieanlagen als neuer Fördergegenstand aufgenommen und der erfolgreiche Förderwettbewerb der EEW wird erweitert. Laut Bundesminister Robert Habeck ist die Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe von zentraler Bedeutung, um bis 2045 in Deutschland Treibhausgasneutralität zu erreichen. Seit ihrer Einführung im Jahr 2019 hat sich die EEW als sehr erfolgreiches Förderprogramm etabliert und wird von Unternehmen aller Größenordnungen genutzt.
Die wesentlichen Neuerungen der Förderrichtlinie im Bereich Zuschuss und Kredit umfassen die Einführung eines neuen Moduls für kleine Unternehmen zur Umstellung von Produktionsanlagen von Gas, Öl oder Kohle auf Strom, die Verbesserung der Förderbedingungen für die Elektrifizierung von Prozesswärme, die Förderung von Geothermieanlagen zur Prozesswärmebereitstellung und die Erhöhung der Förderung für kleine Unternehmen in Modulen 1 bis 4 um 10 Prozentpunkte. Darüber hinaus wird ein Bonus bei der Förderung von Transformationskonzepten für Teilnehmer an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) eingeführt.
Im Förderwettbewerb werden die zugelassenen Projektanträge entsprechend ihrer Fördereffizienz gefördert. Es gibt Änderungen wie die Erhöhung der Maximalförderung und des Rundenbudgets sowie die Anpassung der Wettbewerbsregeln, um einen Wettbewerb auch bei dem erhöhten Budget sicherzustellen und die Erfolgschancen zu erhöhen. Es wird auch eine Erhöhung der Rundenanzahl von vier auf sechs pro Jahr geben. Der Förderwettbewerb bietet den Vorteil, dass der Zuschuss beihilfefrei ist und die Förderquote höher als in Modul 4 sein kann.
Förderanträge können ab dem 1. Mai bei verschiedenen Institutionen gestellt werden, wie dem BAFA für die Zuschussvariante und der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss. Anträge für Transformationskonzepte und den Förderwettbewerb können beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden. Insgesamt soll die verbesserte Förderung dazu beitragen, maßgeschneiderte Lösungen für eine optimale Energie- und Ressourceneffizienz der Prozesse von Unternehmen zu finanzieren und die Dekarbonisierung der Prozesswärme in der Wirtschaft weiter voranzutreiben.
Apr. 13, 2023
Der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Energieeffizienz. Mit der Unterstützung dieses Programms können Unternehmen erhebliche finanzielle Vorteile nutzen und zugleich zur Erreichung der Klimaziele beitragen. In diesem Blog-Post erfahren Sie mehr über die Fördermöglichkeiten und wie simpact.tech Ihnen dabei helfen kann, die besten Chancen zu nutzen.
Fachplanung und Förderung:
Eines der Hauptmerkmale des BEG-Programms ist, dass die Fachplanung in allen Bereichen mit einem Zuschuss von 50% gefördert wird. Dies beinhaltet die Gewerke Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungstechnik und Heizungsoptimierung, die alle von der Förderung profitieren können.
Wärmepumpen und Antragsstellung:
Wärmepumpen können bei geschickter Antragsstellung sogar mit 45% Förderung unterstützt werden, sofern die Anforderungen an Wärmequellen und Kältemittel erfüllt sind. Dies eröffnet Unternehmen großartige Möglichkeiten, ihre Energieeffizienz zu steigern und langfristig Kosten zu sparen.
EU-Richtlinie und nationales Recht:
Es ist wichtig, dass Unternehmen jetzt handeln, da die EU-Richtlinie demnächst in nationales Recht umgesetzt wird. Sobald dies geschieht, werden viele der derzeit förderfähigen Maßnahmen zur Pflicht und somit nicht mehr förderfähig. Ergreifen Sie also jetzt die Chance, von den Zuschüssen zu profitieren.
Heizungstausch und zusätzliche Förderung:
Bei einem Heizungstausch gibt es in der Regel sogar noch 10 Prozentpunkte zusätzliche Förderung. Dies macht den Wechsel zu einer effizienteren Heizungsanlage noch attraktiver.
Neu ist ausserdem, dass die Behörde nun auch Eigenleistung fördert. Aufgrund des Handwerkermangels war es bislang für viele Unternehmen nicht möglich eine Modernisierungsmaßnahme durchzuführen. Nun können Unternehmen den Einbau auch selbst durchführen.
Simpact.tech und die BEG-Antragsstellung:
Simpact.tech hat bisher eine beeindruckende Erfolgsquote von 100% bei der BEG-Antragsstellung erreicht. Die Bewilligung bei uns geht derzeit 5 Wochen. Unsere standardisierten Anträge machen die Antragsprüfung für die Sachbearbeiter wesentlich einfacher. Das bedeutet, dass Sie sich auf die Expertise und Erfahrung von simpact.tech verlassen können, um das Beste aus den verfügbaren Fördermöglichkeiten herauszuholen. Selbst wenn Sie sich noch nicht entschieden haben, lohnt sich eine Antragstellung, da Sie ab Bewilligung 24-48 Monate Zeit haben. Auch ist die Bewilligung nicht bindend, das heisst eine Antragsstellung ist praktisch risikofrei.
Fazit:
Die BEG-Förderung bietet Unternehmen eine hervorragende Gelegenheit, ihre Energieeffizienz zu steigern und gleichzeitig finanzielle Unterstützung zu erhalten. Nutzen Sie die Expertise von simpact.tech, um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Antragsstellung zu maximieren und setzen Sie jetzt den ersten Schritt in Richtung eines nachhaltigeren Unternehmens.
Apr. 6, 2023
🌿🌍 Simpact.tech ebnet den Weg für eine profitable Dekarbonisierung von Unternehmen! 🌿🌍
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März 12, 2023
Leuchtstoffröhren werden für Unternehmen ab August verboten!
Die EU-Verordnung zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen hat bereits im September 2021 den Verkauf von Energiesparlampen in der EU verboten. Der nächste Schritt greift ab August 2023: das Verbot von T5- und T8-Leuchtstoffröhren sowie für die meisten Typen der heute noch erlaubten Halogenlampen. Doch was bedeutet das für Unternehmen und Kommunen?
Was sind T5- und T8-Leuchtstoffröhren und ab wann werden sie verboten?
T5- und T8-Leuchtstoffröhren sind Beleuchtungsmittel, die bereits seit Jahren in der Industrie, im Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und in der öffentlichen Beleuchtung eingesetzt werden. Der technische Unterschied zwischen T5- und T8-Leuchtstoffröhren besteht nur in der Größe, wobei T5-Röhren einen Durchmesser von etwa 1,5 cm und T8-Röhren von 2,5 cm haben.
Ab August 2023 dürfen diese Leuchtstoffröhren laut Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 nicht mehr verkauft werden. Die Verordnung, auch als Single Lighting Regulation (SLR) oder One Lighting Regulation (1LR) bekannt, soll sicherstellen, dass nur noch energieeffiziente Beleuchtungsmittel in der EU verwendet werden.
Warum werden sie verboten?
Die T5- und T8-Leuchtstoffröhren erfüllen nicht die Mindesteffizienzwerte, die von der EU für das Erreichen ihrer Klima- und Effizienzziele gesetzt wurden. Im Vergleich zu modernen Leuchtmitteln weisen sie eine geringe Lebensdauer von nur etwa 15.000 Stunden und eine geringe Effizienz von nur etwa 80 Lumen pro Watt auf.
Welche Auswirkungen hat das Verbot?
Die betroffenen Betreiber von Beleuchtungsanlagen in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie Kommunen müssen nun ein passendes Ersatzkonzept finden. Für Nutzer von Lichtquellen und Betriebsgeräten, die die EU-Anforderungen nicht mehr erfüllen, gilt Folgendes:
- Bereits gekaufte Leuchtstoffröhren bzw. Lagerbestände können weiterhin verwendet werden.
- Der Handel kann noch vorhandene Bestände verkaufen.
- Nach dem Stichtag (25. August 2023) hergestellte Produkte dürfen nicht mehr an den Handel verkauft werden.
Umstellung auf ein zukunftssicheres Beleuchtungskonzept
Unternehmen und Kommunen stehen unter Druck, ein passendes Ersatzkonzept zu finden. Eine frühzeitige Planung ist empfehlenswert, damit weitere Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz identifiziert und im Konzept berücksichtigt werden können.
Wie können Sie jetzt schnell handeln?
Es ist wichtig zu beachten, dass bereits vorhandene Lagerbestände weiterhin verwendet werden können. Dennoch sollten Unternehmen und Kommunen sich auf ein zukunftssicheres Beleuchtungskonzept vorbereiten. Eine frühzeitige Planung ist empfehlenswert, um weitere Potenziale zur Steigerung der Energie. Stellen Sie sicher, dass Sie für die Übergangsphase ausreichend Leuchtmittel zur Verfügung haben. Es ist auch wichtig, dass Unternehmen die richtigen Leuchtmittel verwenden. Hierbei kann es hilfreich sein, sich mit Beleuchtungsexperten zu beraten und ein zukunftsfähiges Beleuchtungskonzept zu erstellen. Die fachliche Beratung berücksichtigt auch Ihre finanziellen und technischen Möglichkeiten. Außerdem wird die Erfüllung weiterer Anforderungen, z. B. durch Arbeitsschutzrichtlinien, sichergestellt. Nutzen Sie Fördermittel und Lösungen wie LED-Contracting.
Welche Leuchtmittel können Unternehmen stattdessen verwenden?
Eine frühzeitige, vorausschauende Planung spart nicht nur Energie, sondern auch Geld. Allerdings müssen mehrere Punkte beachtet werden. T5- und T8-Leuchtstoffröhren gelten als Sondermüll und müssen beim kommunalen Entsorgungsunternehmen oder im Handel abgegeben werden. Lichtsteuerung sowie Umfeld der Leuchtmittel erfordern im Normalfall eine überlegte Planung und die Nutzung moderner Lösungen. Arbeitsschutzgesetz und Brandgefahren müssen beachtet werden. Das Ersetzen von Leuchten kann Anpassungsarbeiten nach sich ziehen. Umbaumaßnahmen der Leuchten haben die Folge, dass Garantien erlöschen und die Produkthaftung und -verantwortung auf die Lichtquellen-Betreiber übergehen. Die langfristige Entwicklung der Strompolitik und mögliche Gesetzesvorhaben müssen beachtet werden.
In den allermeisten Fällen lohnt sich die Umrüstung auf LED
In vielen Unternehmen fehlt nicht nur das Know-how, sondern auch die Zeit, sich mit allen Aspekten passender Leuchtmittel zu befassen. Generell lässt sich sagen: Eine Umstellung auf LED lohnt sich für Unternehmen schon jetzt. Denn LED-Leuchtröhren haben eine Lebensdauer von über 50.000 Stunden und sind hoch energieeffizient. Mit ihnen lassen sich bis zu 80 Prozent Stromkosten einsparen.
Vor dem Verbot haben Unternehmen einen Anspruch auf Fördermittel
Zusätzlich können Unternehmen Fördermittel in Anspruch nehmen, um Investitionen in effiziente Beleuchtungssysteme zu finanzieren. Ein Zuschuss von 15 Prozent zu den Investitionskosten ist dabei möglich. Wir haben die Antragstellung so automatisiert, dass die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, die maximale Fördersumme zu erhalten. Sprechen Sie uns an